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Pop-up-Bürgersteigwerbung gibt es bereits anderswo auf der Welt, wie hier in Moskau (Abbildung). – Bildnachweis: Maxim Schemetow/REUTERS

Ein am Sonntag veröffentlichtes Dekret erlaubt Experimente in Bordeaux, Lyon und Nantes. Diese biologisch abbaubaren Etiketten gab es bereits in einigen Städten, aber illegal.

Es war einer der letzten Werbeverbotszonen im öffentlichen Raum. Ab dem 25. Dezember können die Städte Bordeaux, Lyon und Nantes ephemere, biologisch abbaubare Werbemarkierungen auf Bürgersteigen testen. Ein Experiment, das anderthalb Jahre dauern wird, wie aus einem an diesem Sonntag im Amtsblatt veröffentlichten Dekret hervorgeht.

Wasser- und Schablonenmalerei

Der Text umreißt genau die Möglichkeiten einer solchen Praxis. Es muss durch Projektion oder Auftragen durch eine Schablone mit Wasser oder biologisch abbaubaren Farben „auf Wasserbasis oder auf Kreidebasis mit rutschfester Behandlung“ erfolgen. Außerdem wird festgelegt, dass diese Markierungen die Griffigkeit des Bodens nicht beeinträchtigen dürfen und nicht länger als zehn Tage bestehen bleiben dürfen. Schließlich dürfen diese Werbeanhänger nicht größer als 2,50 m2 sein und müssen mindestens 80 Meter voneinander entfernt sein.

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Innerhalb der drei Agglomerationen findet während der Testphase alle sechs Monate eine Evaluation statt. Es folgt ein Abschlussbericht, aus dem hervorgehen muss, wie viele Händler, Handwerker und Werbetreibende ihn genutzt haben.

Dieser Bericht muss auch „das Ausmaß eines möglichen Zusammenhangs zwischen Verkehrsunfällen und dem Vorhandensein von Markierungen auf den Bürgersteigen“ und eine mögliche Kausalität mit den Stürzen von Passanten auf den betroffenen Bürgersteigen angeben. Auch die Meinung der Anwohner werde berücksichtigt, ebenso „die unterschiedlichen Techniken, die insbesondere im Hinblick auf die effektive Löschung oder das Verschwinden der Markierungen nach zehn Tagen angewendet werden“.

Eine Ausnahme von der Straßen- und Umweltordnung

Diese Art von ephemerer Werbung war bereits in mehreren französischen Städten zu sehen. In Besançon zum Beispiel Ostrepublikaner berichtet, dass La Banque Populaire im Jahr 2016 die Bürgersteige der Innenstadt, was die Unzufriedenheit des Rathauses hervorgerufen hatte, mit dem Titel „Es ist verboten, ohne Genehmigung öffentliche Werbebotschaften zu machen“ markiert hatte. Ebenfalls in Paris hatte die Stadtverwaltung 2015 entschieden, dass Unternehmen, die Bodenmarkierungen durchführen, die Kosten für die Entfernung dieser Werbung gebührenfrei sein sollten. Eine Rechnung über 166€ pro Stunde gem Le Parisien.

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Insgesamt war es völlig illegal, wenn mehrere Unternehmen das temporäre Etikett auf den Bürgersteigen ausprobiert haben. Der Erlass erkennt auch an, dass diese Prüfung „von mehreren Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und der Umweltordnung abweicht“, da diese „das Anbringen von Werbemarkierungen auf Gehwegen verbieten“.

Der zuständige Wirtschaftsminister, der zuständige Umweltminister und der zuständige Minister für Verkehrssicherheit behalten sich daher das Recht vor, den Versuch jederzeit „je nach Lage“ durch gemeinsame Anordnung auszusetzen.


Quelle:©  Flüchtige Werbung landet auf den Bürgersteigen mehrerer französischer Städte

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