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                           8 Boulevard Saint-Simon 93700 Drancy

Le Président                                                      Drancy am 11. November 2017
Sammy GHOZLAN
Das Nationale Büro für Wachsamkeit gegen Antisemitismus begrüßt die Anforderung des. Gericht. D'Appel de Paris, der am 9. November die Bestätigung des gegen Alain Soral wegen Rassenbeleidigung und Anfechtung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit ausgesprochenen Urteils sucht 
Maître Nicolas SALOMON, Anwalt der European Jewish Organization, vertrat die BNVCA in diesem Prozess bis zur Anhörung des Pariser Berufungsgerichts am 9. November 2017, bei der Alain SORAL als letzter Veröffentlichungsleiter der Website Internet Equality and Reconciliation verurteilt wurde , wurde strafrechtlich verfolgt, weil er die Karikatur namens "CHUTZPAH HEBDO" verbreitet hatte.
Der Urheber dieser verabscheuungswürdigen Zeichnung blieb unbekannt, lediglich SORAL wurde erstinstanzlich angeklagt und verurteilt.
Er hatte gegen das Urteil der 17. Kammer des Tribunal de Grande Instance von Paris vom 14. März 2017 Berufung eingelegt und ihn zu 3 Monaten Gefängnis verurteilt.
Doch rief SORAL nicht herab, zu kommen und sich den Berufungsrichtern zu erklären.
Angesichts der Schwere des Sachverhalts beantragte die Generalstaatsanwaltschaft eine Bestätigung des Urteils.
Das. BNVCA verfolgt weiterhin aufmerksam die endgültige Entscheidung, die am 18. Januar 2018 getroffen wird.

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